PKW Klassen

Unsere Fahrschule unterrichtet in folgenden PKW-Klassen:

B / BE / BF17 / B96 / B197 (neuer Führerschein Automatik + Schaltung)

Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt).
Die Klasse B96 ist eine Erweiterung der Klasse B für die Fahrerlaubnis mit einem zulässigen Gesamtgewicht von max. 4250 kg.

Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am “Begleiteten Fahren mit 17”)

Eingeschlossene Klassen: AM und L

Führerscheinklasse BE:

Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3 500 kg nicht übersteigt.

Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am “Begleiteten Fahren mit 17”).

Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig.

Eingeschlossene Klassen: keine

Die Fahrerlaubnis der Klasse B196

Die Fahrerlaubnis der Klasse B mit der Schlüsselzahl 196 kann für Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 ccm erteilt werden. Die Motorleistung darf nicht mehr als 11 kW betragen, das Leistungsgewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigen. Das Mindestalter liegt bei 25 Jahren, der Führerschein Klasse B muss seit mindestens 5 Jahren im Vorbesitz sein.

Weitere Voraussetzungen / Rahmenbedingungen:

  • Spezielle Fahrerschulungen für das Führen von Krafträdern der Klasse A1 gemäß Anlage 7B der FeV.
  • Die erfolgreiche Teilnahme an einer Fahrerschulung von mindestens neun Unterrichtseinheiten von jeweils 90 Minuten (Vier theoretische Schulungen und fünf praktische Schulungen à jeweils 90 Minuten)
  • Die Ausbildung muss von der Fahrschule in ausreichender Form dokumentiert werden.
  • Für die erfolgreiche Teilnahme an der Fahrerschulung hat der Teilnehmer während der fahrpraktischen Übungen seine Fähigkeit und Verhaltensweisen zum Führen von Krafträdern der Klasse A1 unter Beweis zu stellen. Nach Abschluss der Fahrerschulung hat der Inhaber der Fahrschule oder die verantwortliche Leitung des Ausbildungsbetriebes dem Teilnehmer eine Bescheinigung nach Nummer 6 der FeV über die erfolgreiche Teilnahme auszustellen.

Da es sich bei der Fahrerlaubnis der Klasse B1 nicht um eine Erweiterung, sondern lediglich um eine Ausweitung einer bestehenden Fahrerlaubnis handelt, werden weder ein Sehtest noch ein Erste-Hilfe-Kurs benötigt.
Mehr Infos zur Führerscheinklasse B196 hier.

B 197 - Die Änderung der Automatikregelung ist endlich da!

Am 01.04.2021 trat eine Änderung der Automatikregelung in Kraft: Damit wird die Möglichkeit geschaffen, dass Absolventen und Inhaber der Führerschein Klasse B, die ihre Fahrerlaubnisprüfung auf einem Fahrzeug ohne Schaltgetriebe erworben haben, künftig auch Fahrzeug mit Schaltgetriebe führen dürfen.

Vorausgesetzt, die Fahrschule bescheinigt, dass die Prüflinge oder Inhaber der Fahrerlaubnis eine mindestens 10stündige praktische Ausbildung auf einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe absolviert haben und eine 15 minütige Überprüfung durch den Fahrlehrer erfolgt ist.

Hier die einzelnen Voraussetzungen:

  • 10 Fahrstunden zu je 45 Minuten auf einem Schaltwagen (die Fahrstunden dürfen frühestens nach der praktischen Grundausbildung erfolgen).
  • Eine 15-minütige Testfahrt mit einem Fahrlehrer auf einem Schaltwagen (die Testfahrt muss zur Hälfte innerorts und außerorts erfolgen).
  • Ausstellung einer entsprechenden Bescheinigung durch die Fahrschule.
  • Austragung einer vorhandenen Automatikbeschränkung durch die Führerscheinstelle (Schlüsselzahl 197 anstatt 78).
  • Schlüsselzahl 197 beinhaltet keine Einschränkungen mehr, somit dürfen dann auch Schaltwagen gefahren werden.
  • Bereits bestehende Automatikbeschränkungen der Klasse B können ebenfalls auf diesem Wege aufgelöst werden.

Unbedingt beachten: 

  • Wer die Klasse B mit Schlüsselzahl 197 erworben hat, erhält bei der Erweiterung der Fahrerlaubnis auf aufbauende Klassen (wie z. B. Klasse BE, C oder C1) für diese Klassen eine Automatikbeschränkung mit der Schlüsselzahl 78, sofern diese Prüfungen mit einem Automatikfahrzeug abgelegt werden.
  • Die Klasse B197 bewirkt somit keine automatische Einschränkungsbefreiung auf aufbauende Erweiterungsklassen.
  • Hier ist Vorsicht bei der Antragstellung und eine klare Absprache mit uns wichtig! Sonst könnte es z. B. passieren, dass ein Fahrerlaubnisbewerber die Klasse B-197 und die Klasse BE-78 erhält!

Träger-Zulassung:

Zugelassener Träger nach dem Recht der Arbeitsbeförderung

Kontakt:

Uwe Waldmann
Fahrschule Wiener
Charlottenstraße 49
88045 Friedrichshafen

Telefon: 07541 / 7611
Telefax: 07541 / 22929
E-Mail: info@fahrschulewiener.de