FAQ
Wie sage ich meine Fahrstunden (bei Krankheit) ab?
Sollte eine geplante Fahrstunde für Dich doch nicht passen, ist eine Stornierung ab 01.01.25 ausschließlich über deine Fahrschul-App möglich. Der Fahrlehrer kann dann keine Termine mehr stornieren!
Die Fahrstunde ist bis 48 Stunden vor der Fahrstunde kostenfrei stornierbar. Ab 48 Stunden vorher ist die Fahrstunde bei Stornierung kostenpflichtig. (Siehe AGBs)
Regelung bei Krankheit:
Wir möchten, dass sich alle Beteiligten in einem sicheren und fairen Umfeld wohlfühlen. Normalerweise gelten laut AGBs die gleichen Bedingungen mit 48 Stunden vorher absagen. Hier möchten wir Dir jedoch etwas entgegen kommen.
Daher gelten folgende Regeln für den Umgang mit Krankheitsfällen:
1. Kostenfreie Stornierung bei Krankheit:
• Fahrschüler können ihre Fahrstunde kostenfrei absagen, wenn die Absage bis spätestens 8 Uhr morgens am Tag der Fahrstunde erfolgt.
• Voraussetzung: Ein ärztliches Attest muss innerhalb von 3 Tagen vorgelegt werden.
2. Verspätete Absage:
• Erfolgt die Absage nach 8 Uhr morgens, muss die Fahrstunde vollständig bezahlt werden.
• Sollte der Fahrschüler die Stunde trotzdem fahren wollen, wird die Fahrstunde durchgeführt, sofern keine Ansteckungsgefahr für den Fahrlehrer besteht.
3. Entscheidung durch den Fahrlehrer:
• Besteht ein Verdacht auf Ansteckung, kann der Fahrlehrer den Fahrschüler wegschicken.
• In diesem Fall wird die Fahrstunde ebenfalls berechnet.
Wir danken dir für dein Verständnis und deine Rücksichtnahme, um den reibungslosen Ablauf für alle Beteiligten sicherzustellen.
Wieso ist die Wartezeit so lange?
Im Moment haben wir extrem abgearbeitet, daher sind unsere Wartezeiten deutlich kürzer und bewegen sich zwischen 2-8 Wochen. Je flexibler Du Zeit hast, desto schneller kommst Du dran, da die Fahrlehrer Dich jederzeit einplanen können.
Leider gibt es beim TÜV im Moment nur sehr wenige Prüfungsplätze und zu viele Fahrschüler. Daher haben wir die Wartezeit an den Anfang der praktischen Ausbildung gesetzt. Sobald Du also Fahrstunden bekommst, fährst Du regelmäßig wöchentlich ein bis drei Mal bis zu Deiner praktischen Prüfung. Kleine Pausen wegen Urlaub oder Krankheit können vorkommen …
Warum machen wir das so? Stell dir mal vor, Du kommst direkt nach der Theorieprüfung dran, hast eine Fahrstunde alle zwei bis drei Wochen. Irgendwann bist Du dann prüfungsreif, es gibt aber gerade keinen Prüfungsplatz. Dann müsstest Du einige Wochen warten und unnötige Fahrstunden machen, damit Dein Lernfortschritt nicht verloren geht. Das ist definitiv nicht unser Plan! Deshalb die Wartezeit, bevor Du überhaupt fährst.
An welche Fristen muss ich mich halten?
Sobald Du Deinen Führerscheinantrag abgegeben hast, ist dieser ein Jahr gültig. In dieser Zeit musst Du die Theorieprüfung erfolgreich absolvieren. Nach bestandener Theorieprüfung hast Du ein Jahr Zeit die praktische Prüfung zu absolvieren. Auch mit unserer Wartezeit ist dies auf jeden Fall möglich!
Unsere Ausbildungsverträge laufen auf 6 Monate, werden aber von uns automatisch auf ein Jahr verlängert. Solltest Du länger als zwei Jahre für Deinen Führerschein benötigen, müssen wir die Preise für Dich anpassen und einen neuen gültigen Ausbildungsvertrag schließen.
Wann kann ich in den Theorieunterricht?
Wie läuft die Theorieprüfung ab?
Wie läuft die praktische Prüfung ab?
Was muss ich beim TÜV beachten?
Sobald Dein Antrag vom Landratsamt genehmigt wurde, bekommst Du von dort eine TÜV-Rechnung per Post zugesendet. Diese bitte so schnell es geht überweisen. Nur dann ist eine Anmeldung zur theoretischen und praktischen Prüfung möglich. Dies gilt auch, wenn Du einmal die Prüfung nicht bestanden hast. Wir werden nicht informiert, wenn die Rechnung beim TÜV gezahlt wurde, bitte informiere uns daher darüber.
Vom TÜV erhältst Du außerdem Login-Daten für den Zugang zu Deinem persönlichen TÜV-Portal. Hier kannst Du deinen Führerscheinantrag sowie weitere Informationen sehen. Ab sofort bist Du damit selbst für deinen Führerschein und die Richtigkeit Deiner Daten verantwortlich.
Was wenn ich bei einer Prüfung krank bin?
Der TÜV hat hier seine Regeln zum 01.09.2024 geändert.
Ab sofort musst Du unverzüglich bei Kenntnis der Krankheit eine E-Mail an ksc-fe@tuvsud.com UND info@fahrschulewiener.de schicken. In dieser E-Mail muss Dein ganzer Name, Geburtsdatum und dein Prüfungstermin genannt werden. (Diese Mail muss VOR der Prüfung versendet werden.)
Außerdem musst Du ein ärztliches Attest innerhalb von 7 Tagen nach der Prüfung an die gleichen E-Mail-Adressen nachreichen. In diesem Attest muss vom Arzt bescheinigt werden, dass an der Prüfung nicht teilgenommen werden kann. (Auch hier müssen Dein Name, Adresse, Geburtsdatum, Prüfungstermin und Stempel vom Arzt sowie Ausstellungsdatum vorhanden sein.)
Solltest Du dies nicht oder nicht rechtzeitig machen, muss die Prüfung bei uns sowie beim TÜV bezahlt werden.
Wann geht’s mit den Fahrstunden los?
Wie viel Fahrstunden benötige ich?
Was hat es mit dem Simulator auf sich?
Wir verstehen wenn Du skeptisch bist, das waren wir auch. Nun halten wir es für eine fantastische Idee gewisse Grundlagen sowie Tipps und Tricks zu lernen – noch vor der ersten eigentlichen Fahrstunde. Ziel ist es, ins Auto zu steigen und nach einer deutlich kürzeren Einweisung mit dem richtigen Fahren zu starten.
Wie läuft das ab?
Du meldest Dich bei uns per E-Mail mit der Bitte um Simulatorstunden. Im Anschluss vereinbarst Du mit uns einen Termin. Nach einer kurzen Einweisung von unserem Personal startest Du direkt mit der 45 Minütigen Lektion.
Warum das Ganze also?
Zum einen kannst Du ohne eine Wartezeit mit den Simulatorstunden starten und effektiv üben. Zum anderen kosten die Fahrstunden auf dem Simulator deutlich weniger als die normale Fahrstunde. (Für eine genaue Preisübersicht melde Dich einfach per Mail bei uns.)
Was ist mit einer Fremdsprache?
Unser Simulator kann eine Vielzahl von verschiedenen Sprachen, die Dir in Ruhe und Stück für Stück die Situationen erklären. So herrscht gerade am Anfang kein Missverständnis mehr!
Hast Du noch mehr Fragen?
Vereinbare gerne ein Termin für eine Demo-Fahrt und lass Dir alles persönlich erklären!
Wie und wann muss ich den Führerschein bezahlen?
Wie lange brauche ich für den Führerschein?
Wie viel kostet der Führerschein?
Wie oft kann ich die theoretische und praktische Prüfung machen?
Kann ich mir den Fahrlehrer oder die Fahrlehrerin aussuchen?
Wann muss ich meinen Fahrerlaubnisantrag (Führerscheinantrag) abgeben?
Wann finden die Fahrstunden zeitlich statt?
Fahrstunden finden zwischen 8 und 18 Uhr statt. Der Fahrlehrer fragt Dich auch, wann Du Zeit hast und plant wenn möglich nach Deinem Terminkalender. Es kann jedoch auch vorkommen, dass Du bei unflexiblen Zeiten weniger drankommst, da jeder Fahrschüler fahren muss. Die meisten können ab 17 Uhr, der Tag hat aber leider nur eine begrenzte Stundenzahl. Wenn Du also auch vormittags kannst, ist die Wahrscheinlichkeit höher, dass Du öfter in der Woche fährst.
Träger-Zulassung:
Kontakt:
Uwe Waldmann
Fahrschule Wiener
Charlottenstraße 49
88045 Friedrichshafen
Telefon: 07541 / 7611
Telefax: 07541 / 22929
E-Mail: info@fahrschulewiener.de